Steuern sparen
Steuerbonus wo und wann?
Ab 1. Januar 2009 gilt doppelter Steuerbonus
für Handwerkerleistungen
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Begünstigte Handwerkleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten
für Renovierungs -, Erhaltungs - und Modernisierungsmaßnahmen.
Die Handwerkerleistung ist begünstigt, wenn sie im Haushalt des Auftraggebers erfolgt.
Dies sind beispielsweise:
* Arbeiten an Innen - und Außenwänden
* Tapezier-und Anstrich-Arbeiten
* Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen)
* Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen
(z.B. Teppiche, Parkett, Fliesen)
usw.....
Handwerker helfen Steuern sparen
...........aber nur wenn Ihre Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt sind.
Worauf muß ich achten ?
Auftraggeber sollten darauf achten , dass die Handwerksbetriebe
Rechungen exakt nach Arbeitslohn und sonstigen Kosten aufschlüsselt.
Arbeitslohn und Arbeitsmaterial müssen einzeln mit getrennter Mehrwertsteuer
aufgeführt sein.Entscheidend ist auch die Art der Bezahlung der Rechnung.Das
Finanzamt akzeptiert nur Rechnungen , die per Banküberweisung beglichen wurde.
Eine Quittung mit Unterschrift des Handwerkers hat keine Chance.






